€ 449.000,--
3-Familienhaus in einer zentralen, dennoch ruhigen Hallstadter Lage. Baujahr 1930, das Dachgeschoss wurde 1968 zu
Wohnzwecken ausgebaut. Somit ergeben sich auf 3 Etagen ca. 300 m² Wohnfläche. Im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss liegen in Westausrichtung eine Terrasse und ein Balkon. Beheizt wird das
Anwesen mit einer modernen Gas-Brennwert Heizung (Baujahr 2020), Vor- und Rücklaufleitungen, sowie die Heizkörper wurden im Jahr 2000 ausgetauscht. Ebenso befinden sich im Anwesen moderne
Kunststofffenster aus den Jahren 2000 im EG und 1.OG, bzw. 2013 im DG. Im Jahr 2014 wurde das Dach neu eingedeckt, sowie wärmegedämmt, die Fassade wurde mit Wärmedämmputz versehen.
Die Elektrik wurde in den Jahren 2000 bis 2019 überarbeitet.
Das Anwesen ist voll vermietet, mit jährlichen Nettomieteinnahmen von derzeit € 21.540,--. Die Wohnung im 1.OG ist zum 01.01.2025 bezugsfrei. Zum Anwesen gehören noch diverse überdachte Abstellflächen, sowie eine Teilunterkellerung.
Bitte beachten Sie, dass die Deckenhöhe im Dachgeschoss lediglich ca. 2 Meter beträgt.
Ebenso besitzt das Anwesen keinen eigenen Garten.
Energieausweis:
Der Energieausweis ist in Bearbeitung und liegt zur Besichtigung vor.
Maklerprovision:
Die Maklerprovision berägt für den Käufer
1,9 % vom Kaufpreis inkl. 19 % MWSt
Haftungsausschluss:
Alle Angaben über dieses Objekt beruhen auf Informationen des Verkäufers. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann Kotschenreuther Immobilien GbR nicht übernehmen.
Die Pläne sind nicht maßstabsgetreu und dienen lediglich der Darstellung.
Alle Angaben sind unverbindlich und ohne Gewähr und dienen lediglich als Vorabinformation.
Als Rechtsgrundlage gilt alleine der notariell abgeschlossene Kaufvertrag.
Irrtum und Änderung vorbehalten.
Verbraucherinformationen:
Streitschlichtungsstelle des IVD, Ombudsmann Immobilien im IVD, Wolfgang Ball,
– Ombudsstelle – Littenstraße 10, 10179 Berlin, Fax: 030 / 27 57 26 78, E-Mail: info@ombudsmann-immobilien.net, www.ombudsmann-immobilien.net
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden:
http://ec.europa.eu/consumers/odr
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist kotschenreuther Immobilien GbR nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten – beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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